Allgemeine Geschäftsbedingungen für den VELOTransport 2021 Fachkonferenz-Ticketkauf
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die VELOTransport 2021 Fachkonferenz-Ticketkauf
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmer*innen (im Folgenden: Teilnehmer*in oder Teilnehmer*innen) und der Velokonzept GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung Isabell Eberlein, Hille Bekic, Straßburger Straße 55, 10405 Berlin, info@velokonzept.de (im Folgenden: „Velokonzept“) als Veranstalterin für die Veranstaltung „VELOTransport 2021 Fachkonferenz“
am 01. und 02. Oktober 2021 von 10-18 Uhr.
§ 2 Anmeldung/Ticketkauf
(1) Die Anmeldung zur Teilnahme an „VELOTransport 2021 Fachkonferenz“ erfolgt online über den Ticketing-Dienstleister rami.io GmbH (PreTix.de), Markgräfler Straße 16, 69126 Heidelberg. (2) Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten die Teilnehmer*innen per E-Mail eine Anmeldebestätigung. Mit dem Zugang der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zwischen den Teilnehmer*innen und Velokonzept zustande.
(3) Nach erfolgreicher Anmeldung werden die Teilnehmer*innen zu einem späteren Zeitpunkt durch E-Mailings über weitere Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung „VELOTransport 2021 Fachkonferenz“ unterrichtet.
§ 3 Teilnahmekosten
(1) Die Teilnahmekosten werden auf der Ticketbuchungsseite klar ausgegeben. Der dort genannte Betrag umfasst die digitale Teilnahme an „VELOTransport 2021 Fachkonferenz“. Der genannte Betrag versteht sich, wie ausgewiesen, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und den Ticketgebühren. Auf Seite der Teilnehmer*innen können Bankgebühren anfallen.
(2) Velokonzept sendet den Teilnehmer*innen mit abgeschlossenem Ticketkauf eine Rechnung über die Teilnahmekosten zu. Die Kosten sind, je nach Zahlart, unmittelbar oder innerhalb von 4 Tagen nach Zugang der Rechnung an den Ticketing-Dienstleister zu zahlen.
§ 4 Änderungen der Veranstaltung
(1) Velokonzept ist berechtigt, die Veranstaltung „VELOTransport 2021 Fachkonferenz“ zeitlich zu verlegen, anstelle der angekündigten andere Sprecher*innen einzusetzen, oder das Programm kurzfristig zu ändern. Bei vollständiger oder teilweiser Verlegung gilt der Vertrag für die geänderte Zeitdauer als abgeschlossen, sofern der oder die Teilnehmer*in nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung widerspricht; auf diese Rechtsfolge sind die Teilnehmer*innen in der Mitteilung hinzuweisen. Eine Reduzierung des vereinbarten Preises erfolgt nicht.
(2) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei einem Ausfall von Sprecher*innen oder Mitgliedern des Organisationsstabs, kann Velokonzept die Veranstaltung absagen und den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen der Parteien; Teilnehmer*innen erhalten bereits geleistete Teilnahmekosten zurück. Weitergehende Teilnehmer*innen-Ansprüche sind ausgeschlossen.
(3) Über Änderungen von Zeiten der „VELOTransport 2021 Fachkonferenz“ oder über wesentliche Änderungen im Ablauf der „VELOTransport 2021 Fachkonferenz“ sowie über eine Absage der Veranstaltung gemäß Abs. 1 informiert Velokonzept die angemeldeten Teilnehmer*innen schnellstmöglich über die ihr zur Verfügung stehenden Kanäle.
§ 5 Rücktritt/Stornierungen
(1) Teilnehmer*innen sind bis zu zwei Wochen nach dem Ticketkauf zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich per E-Mail gegenüber Velokonzept an die unten angegeben Kontaktdaten zu erklären. Der Ticketdienstleister hält zudem eine automatisierte Stornierungsmöglichkeit vor, deren Nutzung Teilnehmer*innen offen steht. Bei einer Stornierung fallen ggf. Stornierungskosten, abhängig vom gewählten Zahlungsdienstleister, an.
(2) Geht die Rücktrittserklärung später als zwei Wochen nach dem Ticketkauf bei Velokonzept ein, hat Velokonzept Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung. Dies gilt auch, wenn der oder die Teilnehmer*in (oder ein*e von ihm oder ihr bestimmte Ersatzteilnehmer*in) – ohne eine rechtzeitige Rücktrittserklärung – nicht an der Veranstaltung teilnimmt
(3) Ein Rücktritt nach Beginn der Veranstaltung nicht möglich.
§ 6 Haftung
(1) Velokonzept haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen
a) für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Velokonzept, ihrer gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
b) für Schäden aus dem Produkthaftungsgesetz sowie
c) für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder im Fall einer Garantie
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Velokonzept nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (s.g. „Kardinalpflicht“). Dabei handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Eine weitergehende Haftung von Velokonzept ist ausgeschlossen; dies gilt auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung von Velokonzept ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter*innen, Mitarbeiter*innen oder Erfüllungsgehilfen.
(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche Teilnehmer*innen beträgt ein Jahr, es sei denn sie beruhen auf einem vorsätzlichen Handeln der gesetzlichen Vertreter*innen von Velokonzept, ihrer Erfüllungsgehilfen oder ihrer Beschäftigten. Gleiches gilt für Direktansprüche gegenüber den vorgenannten Personen.
§ 7 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Ein Mitschnitt der Veranstaltung, beispielsweise das Streamen/Bereitstellen der Inhalte zu/auf einer anderen Plattform, durch die Teilnehmer*innen ist nicht zulässig.
(2) Velokonzept ist berechtigt, gewerbliche Bild- und Videoaufnahmen von „VELOTransport 2021 Fachkonferenz“ anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen, zeitlich unbegrenzt zu speichern und zu Marketingzwecken zu nutzen. Dies gilt auch für Abbildungen von Teilnehmer*innen des „VELOTransport 2021 Fachkonferenz“. Teilnehmer*innen erteilen hierzu mit Buchung des Tickets ihre Einwilligung. Hinweise dazu erhalten die Teilnehmer*innen vor dem Ticketkauf und zu Beginn der Veranstaltung.
§ 8 Datenschutz
Velokonzept verwendet die im Rahmen des Ticketkaufes erhobenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung und – soweit hierzu gesondert eingewilligt wurde – für Marketing- und Werbezwecke. Eine Übermittlung an Dritte kann zu diesem Zwecke erforderlich werden.
Insbesondere im Zusammenhang mit dem Ticketkauf und Abrechnung der Teilnahmekosten werden die notwendigen personenbezogenen Daten an den Dienstleister rami.io GmbH, Markgräfler Straße 16, 69126 Heidelberg übermittelt und von diesem entsprechend genutzt. Weitere Hinweise dazu gibt es auch in unserer Datenschutzerklärung.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher*innen
Ist ein*e Teilnehmer*in eine private Verbraucher*in im Sinne des § 13 BGB gilt Folgendes:
Widerrufsbelehrung:
Verbraucher*innen haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (Ticketkaufs).
Um das Widerrufsrecht für private Verbraucher*innen auszuüben, muss die Velokonzept GmbH, Straßburger Straße 55, 10405 Berlin, E-Mail: info at velokonzept.de mittels einer eindeutigen Erklärung) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der oder die Teilnehmer*in die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist versendet. Für eine einfache Stornierung kann auch die automatisierte Stornierungsmöglichkeit des Ticket-Dienstleisters wahrgenommen werden.
Ein Widerruf nach Beginn der Veranstaltung nicht möglich.
Folgen des Widerrufs:
Bei Widerruf dieses Vertrages, hat die Velokonzept GmbH alle den widerrufenden Vertrag betreffenden (Ticket-)Zahlungen, zeitnah, jedoch binnen achtundzwanzig Werktagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei Velokonzept eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwendet Velokonzept dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmer*innen haben keine Gültigkeit.
(3) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz der Velokonzept GmbH, Berlin.
Berlin, 09.04.2021.